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5. April 2026

Referenzzinssatz auf 1,25 Prozent: Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen

Immobilienanalyse und Marktbewertung der Swiss Residence Group

Im September 2025 hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) den hypothekarischen Referenzzinssatz auf 1,25 Prozent gesenkt. Für rund 2,3 Millionen Mieterinnen und Mieter in der Schweiz ist das eine bedeutende Veränderung. Auch Vermieterinnen und Vermieter müssen den Schritt aktiv einordnen — denn er beeinflusst nicht nur Mietzinsanpassungen, sondern auch die Bewertung von Renditeobjekten.

Was der Referenzzinssatz ist

Der hypothekarische Referenzzinssatz wird vom BWO quartalsweise auf Basis des durchschnittlichen Zinses inländischer Hypothekarforderungen aller Banken festgelegt. Er ist die zentrale Grösse für die gesetzlich vorgesehene Mietzinsanpassung in der Schweiz: Steigt der Referenzzins, dürfen Vermieter höhere Mieten verlangen — sinkt er, haben Mieter Anspruch auf Senkung.

Anspruch auf Mietzinssenkung — so funktioniert er

Mieterinnen und Mieter haben kein automatisches Recht auf eine Senkung. Sie müssen die Reduktion aktiv und schriftlich beim Vermieter geltend machen, in der Regel auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Massgeblich ist der Referenzzinssatz, der bei der letzten Mietzinsfestsetzung galt — nicht der jetzige. Wer also seit Jahren in derselben Wohnung mit demselben Mietzins lebt, kann je nach Ausgangssituation eine spürbare Reduktion erreichen.

Was die Senkung für Vermieter bedeutet

Die Senkung des Referenzzinssatzes verringert die Mieteinnahmen — sofern Mieter ihren Anspruch geltend machen. Vermieter sollten den Schritt nicht als Verlust, sondern als Anlass nehmen, Mietverhältnisse insgesamt sauber zu prüfen: Sind Teuerungsanpassungen korrekt verbucht? Sind Nebenkosten transparent abgerechnet? Wurden allenfalls werterhaltende Investitionen mietzinswirksam dokumentiert?

Auswirkungen auf Renditeobjekte

Sinkende Mietzinsen wirken sich rechnerisch auf den Ertragswert eines Renditeobjekts aus. Wer aktuell ein Mehrfamilienhaus verkauft oder bewerten lässt, sollte die zu erwartenden Mietzinsanpassungen in der Bewertung berücksichtigen. Eine aktuelle, objektivierte Marktanalyse ist die Grundlage jedes seriösen Verkaufs.

FAQ

Seit September 2025 beträgt er 1,25 Prozent.

Pro Viertelprozentpunkt Senkung des Referenzzinssatzes entsteht in der Regel ein Anspruch auf rund 2,91 Prozent Mietzinsreduktion — abhängig vom Ausgangssatz.

Nein. Mieter müssen den Anspruch aktiv und schriftlich anmelden.

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