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7. Juni 2026

Immobilie erben in der Schweiz: Steuern, Pflichten und Entscheidungswege

Eine geerbte Immobilie richtig handhaben – Immobilienberatung in Zürich und Zug

Eine geerbte Immobilie kann ein Geschenk und eine Herausforderung zugleich sein. Steuerliche Pflichten, gemeinsame Entscheidungen mit Miterben und Fragen rund um Verkauf oder Eigennutzung kommen zusammen — häufig in einer emotional belastenden Phase. Eine klare Roadmap schafft Übersicht.

Erbschaftssteuer — kantonal sehr unterschiedlich

Die Erbschaftssteuer ist in der Schweiz kantonal geregelt. Direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit oder geniessen hohe Freibeträge. Entfernte Verwandte und Nichtverwandte zahlen je nach Kanton spürbare Steuern. Der Kanton, in dem der Erblasser zum Todeszeitpunkt wohnhaft war, ist in der Regel zuständig — die Liegenschaft selbst kann zusätzlich am Belegenheitsort besteuert werden.

Erbteilung — der gemeinsame Weg zur Entscheidung

Existieren mehrere Erben, bildet sich eine Erbengemeinschaft. Sie verwaltet die Liegenschaft gemeinsam, bis eine Teilung erfolgt. Drei Wege sind üblich: ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen aus, die Liegenschaft wird gemeinsam vermietet, oder die Erbengemeinschaft verkauft an Dritte. Eine fundierte, unabhängige Bewertung der Liegenschaft ist die Grundlage jeder fairen Teilung.

Strategie A — Liegenschaft im Familienkreis halten

Wenn ein Erbe die Liegenschaft übernehmen möchte, sind drei Themen zu klären: Marktwert (für die Abfindung der Miterben), Finanzierung (Tragbarkeit, Hypothek) und steuerliche Abwicklung. Ein professioneller Bewertungsprozess schützt das Verhältnis innerhalb der Familie.

Strategie B — Verkauf an Dritte

Häufig der pragmatischste Weg, wenn keine Einigkeit besteht oder kein Erbe die Liegenschaft übernehmen möchte. Der Verkauf erfolgt in der Regel durch die gesamte Erbengemeinschaft. Eine erfahrene Maklerbegleitung kann hier viel Druck aus dem Prozess nehmen und einen fairen Marktpreis sichern.

Strategie C — Liegenschaft vermieten

Bietet stabile Erträge, erfordert jedoch Bewirtschaftungsaufwand und langfristige Einigkeit zwischen den Erben. Geeignet, wenn die Erbengemeinschaft funktional zusammenarbeitet und der Cashflow für die Erben sinnvoll ist.

Häufige Stolperfallen

Erstens: Emotionale Bewertungen, die nicht zur Marktrealität passen. Zweitens: Unterschiedliche finanzielle Ausgangslagen der Erben, die zu Konflikten führen. Drittens: Steuerliche Konsequenzen einer Erbteilung, die nicht vorher geklärt wurden.

FAQ

Kantonal sehr unterschiedlich. Direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen befreit.

Auf Basis einer unabhängigen, hedonischen Marktwerteinschätzung.

Ja, sobald die Erbteilung formal vollzogen ist oder die Erbengemeinschaft gemeinsam handelt.

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